Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 16.07.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag A1 Satzungsänderung (Kreisvorstand) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2020, 13:07 |
A1.5: Satzung § 7 - § 8
Antragstext
§ 7 Der Stadtvorstand
(1) Der Stadtvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, der*/dem
Schatzmeister*in, die den Geschäftsführenden Vorstand bilden, sowie acht
Beisitzer*innen. Mindestens ein Sprecher*innen-Platz muss an eine Frau oder
TINO-Person vergeben werden. Mindestens sechs Plätze im Stadtvorstand müssen an
Frauen und TINO-Personen vergeben werden. Hierbei dürfen mindestens zwei
Mitglieder des Stadtvorstands zum Zeitpunkt der Wahl das 28. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Die Bündnisgrüne Stadtratsfraktion Leipzig und die Grüne
Jugend Leipzig kann mit je zwei Personen an den Sitzungen des Stadtvorstands
teilnehmen. Diese Personen werden von der Bündnisgrünen Stadtratsfraktion
beziehungsweise der Grünen Jugend Leipzig aus ihren Reihen gewählt und können
sich im Verhinderungsfall vertreten lassen. Sie haben Rede- und Antragsrecht,
sind aber nicht stimmberechtigt.
(2) Der Stadtvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Mitglieder können diese
im digitalen Mitgliederportal einsehen.
(3) Der Stadtvorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die Mitglieder des
Stadtvorstands sind gleichberechtigt. Jedoch hat die*/der Schatzmeister*in ein
einmaliges Vetorecht in Beschlüssen, die die Finanzen des Stadtverbands über
mehr als fünf Prozent des Gesamtjahreshaushalts belasten. Dieses Veto kann
lediglich durch eine Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit aufgehoben
werden.
(4) Der Stadtvorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber
rechenschaftspflichtig.
(5) Die Mitglieder des Stadtvorstands können von der Mitgliederversammlung
insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht
aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.
(6) Beim Rücktritt einzelner Stadtvorstandsmitglieder finden innerhalb von sechs
Monaten Nachwahlen statt. Gleiches trifft zu, wenn bei den Neuwahlen nicht alle
Stadtvorstandspositionen besetzt werden können.
§ 8 Wahlverfahren
Die Wahlen erfolgen nach der Wahlordnung, die von der Mitgliederversammlung mit
absoluter Mehrheit beschlossen wird.
Änderungsanträge
- Ä1 (Ivo Vacík (KV Leipzig), Zurückgezogen)
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